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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand September 2006

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber oder Inserenten, im Folgenden Auftraggeber und orangepointsolutions Limited, im Folgenden Auftragnehmer, gelten ausschließlich die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Inserenten, sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen. Das gilt auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder per eMail erfolgende Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers zustande. Sofern eine mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung erfolgt respektive vereinbart wurde, gelten die AGB gleichermaßen.

Die im Rahmen des Vertragsabschlusses verwendeten Informationen für Branchenbucheinträge sowie Werbemittel werden im folgenden aus Vereinfachungsgründen als Werbemittel bezeichnet, auch wenn sie reine Informationen wie Adress- und Kommunikationsdaten beinhalten.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge - auch ohne Begründung - abzulehnen. In jedem Fall behalten wir uns die Ablehnung von Informationsmaterialien und Werbemitteln vor, die u.a., aber nicht ausschließlich, gesetzwidrige, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische, radikale, zu strafbaren Handlungen aufrufende oder verleitende, gegen die guten Sitten verstoßende, vom Deutschen Werberat beanstandete oder sonstige subjektiv unzumutbare Inhalte darstellen oder auf Webseiten solcher Inhalte verweisen oder direkt oder über Verweise mit diesen sympathisieren. Eine Ablehnung kann auch in dem Fall erfolgen, dass der Inhalt der Werbemittel augenscheinlich irreführend ist und in keinem Kontext zum Inhalt der verlinkten Seiten steht.

Sofern sich Inhalte verlinkter Seiten zu einem späteren Zeitpunkt dahingehend ändern, dass mindestens einer der oben genannten Punkte zutreffend ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Informationen und Werbemittel sowie die zugehörige Verlinkung ohne vorherige Ankündigung von pixxdoor.de zu entfernen. Eventuelle Verpflichtungen des Auftraggebers zur Vertragserfüllung im Sinne einer vollständigen Zahlung des ursprünglichen Betrages bleiben davon unberührt.

Auftragseingang und Fristen

Für Banner-, Button- oder Textwerbung muß der Auftragseingang spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn erfolgen. Sofern es sich bei der Beauftragung um die Aufnahme in den Katalog mit PixxLink/TexxLink und Werbebanner handelt, erfolgt die Auftragsbearbeitung je nach Paket üblicherweise innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Das voraussichtliche Erscheinungsdatum wird in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Maßgeblich für die Leistungserfüllung sind die in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen.

Eine Abweichung von bis zu 12 Stunden vor/nach dem bestätigten Erscheinungsdatum sowie bei Vertragsende für die Veröffentlichung respektive das Entfernen der Werbemittel und Links gilt im Vorfeld als akzeptiert.

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen und Werbemittel zusammen mit der Beauftragung per eMail oder durch einen direkten Link auf die Werbemittel zur Verfügung. Die Werbemittel müssen dabei vollständig, in einwandfreiem Zustand und gemäß der technischen Spezifikationen geliefert werden.

Im Falle einer Nachlieferung der Werbemittel verschiebt sich die Auftragsausführung entsprechend. Sofern die Werbemittel nicht fristgerecht, unvollständig oder nicht entsprechend der technischen Spezifikationen geliefert werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen mindestens bis zur einwandfreien Lieferung anderweitig zu besetzen und die Auftragsbearbeitung im eigenen Ermessen nachzuholen. Gegebenenfalls sind dazu eine neue Termininierung und/oder ein alternativer Werbeplatz erforderlich.

Die Werbemittel werden mindestens vom Zeitpunkt der Beauftragung bis 3 Monate nach Vertragsende auf Seiten des Auftragnehmers gespeichert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschalteten Informationen und Werbemittel unmittelbar nach Veröffentlichung zu überprüfen und eventuelle Fehler unverzüglich mitzuteilen.

Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber sichert mit der Beauftragung zu, dass er sämtliche Rechte zur Veröffentlichung der Informationen und Werbemittel sowie zur Verlinkung auf die Zielseite in Verbindung mit den zu veröffentlichen Informationen und Werbemitteln besitzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen hierzu entsprechende Nachweise anzufordern.

DER AUFTRAGGEBER STELLT DEN AUFTRAGNEHMER VON SÄMTLICHEN ANSPRÜCHEN DRITTER FREI, DIE AUS DER VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER ODER WEGEN SONSTIGER VERLETZUNGEN GESETZLICHER BESTIMMUNGEN ODER RECHTSNORMEN ENTSTEHEN KÖNNEN. DIE FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN SCHLIESST DIE KOSTEN EINER EVENTUELL NOTWENDIGEN RECHTSVERTEIDIGUNG AUSDRÜCKLICH EIN.

Alle für die Nutzung der Werbemittel und Informationen im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Rechte werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber übertragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Werbemittel und zu veröffentlichenden Informationen ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen über beliebige Medien zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verwerten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Zuge der Leistungserfüllung im eigenen Ermessen Subauftragnehmer einzubinden. Die zur Erbringung der Leistung erforderliche Rechteübertragung sowie die Freistellung von Ansprüchen, wie oben beschrieben, gilt in diesem Fall gleichermaßen für die eingebundenen Subauftragnehmer.

Leistungen und Gewährleistung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer gibt die Informationen und Werbemittel gemäß ihrer Produktbeschreibung wieder. Die Wiedergabe erfolgt dabei derart, dass mit dem üblichen technischen Standard eine bestmögliche Darstellung erreicht werden kann. Eine bestmögliche Darstellung setzt die Bereitstellung einwandfreier Werbemittel durch den Auftraggeber sowie den Einsatz geeigneter Hardware und Software beim Endbenutzer voraus.

Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, kann eine fehlerhafte Darstellung einschließlich eines Ausfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie auf den Einsatz ungeeigneter Hardware oder Software, Störungen in Kommunikationsnetzen oder bei Dritten (z.B. Providern), die Bereitstellung ungeeigneter Werbemittel oder leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Sind Leistungsstörungen auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen, haftet dieser nur dann, wenn der Ausfall einen Zeitraum von 24 Stunden innerhalb eines Kalendermonats überschreitet. Der Auftragnehmer kann in dem Fall Zahlungsminderung in Höhe des anteiligen Betrages vom Gesamtpreis geltend machen, welcher der Ausfallzeit entspricht. Eventuelle vorübergehende Störungen im Rahmen von Wartungs- und/oder Aktualisierungsaktivitäten können bei der Bestimmung von Leistungsstörungszeiten nicht berücksichtigt werden.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet maximal bis zur Höhe des Betrages, der dem Gesamtauftrag entspricht. Darüber hinaus gehende Ansprüche jeglicher Art bestehen ausdrücklich nicht.

Linkhaftung

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung aller Inhalte, Informationen, Anzeigen und Links auf www.pixxdoor.de übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Inhalte sämtlicher Beiträge, Anzeigen und Links auf dieser Webseite.

Der Auftragnehmer distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher Werbemittel, sämtlicher als “Anzeige” gekennzeichneter Inhalte und sämtlicher gelinkter Seiten und verweist darauf, dass er weder Einfluss auf Gestaltung und Inhalte der gelinkten Seiten hat noch sich Inhalte der Werbemittel oder der gelinkten Seiten oder der im Auftrag des Auftraggebers zu veröffentlichenden Informationen zu eigen machen. Das gilt insbesondere auch für alle Subseiten einer gelinkten Domain sowie auch dann, wenn nicht auf die Top-Level-Domain, sondern auf eine Subseite einer Domain gelinkt wird. Für die grafische und textliche Beschreibung der Links, sowie für die Inhalte, zu denen verlinkt wird, sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber der verlinkten Webseiten verantwortlich. Mit dem Betätigen eines Links wird das Informationsangebot von www.pixxdoor.de verlassen.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer bezüglich der oben gemachten Ausführungen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung von Ansprüchen schließt die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung ausdrücklich ein.

Preisliste und Konditionen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichen Preise und Konditionen. Änderungen der Preise und Konditionen bleiben vorbehalten, bedürfen für laufende Verträge jedoch der Zustimmung des Auftraggebers. Davon ausgeschlossen sind nichtmonetäre Anpassungen, sofern diese im Ermessen des Auftragnehmers für einen reibungslosen Betrieb oder eine allgemeine Verbesserung des Service erforderlich oder dienlich sind.

Werbeagenturen sowie Werbevermittler sind verpflichtet, sich bei der Vermittlung, bei Angeboten, Vertragsabschlüssen, Auftragsbestätigungen sowie Abrechnungen für die Veröffentlichung von Informationen und Werbemitteln auf www.pixxdoor.de an die veröffentlichten Preise und Konditionen zu halten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch orangepointsolutions Limited.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt mit Veröffentlichung der Informationen und Werbemittel auf www.pixxdoor.de. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsdatum Eingang auf unserem Konto ohne Abzug. orangepointsolutions Limited ist berechtigt, einzelne Leistungen, wie z.B. die Erstellung von Werbemitteln, nach Fortschritt oder nach Fertigstellung abzurechnen.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für geduldete Überziehung sowie Mahn- und Einziehungsgebühren berechnet. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, die Auftragserfüllung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

Kündigung

Aufträge können nach Auftragsbestätigung mit einer Frist von zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Erscheinungsdatum storniert werden. Sofern der Auftrag mit einer kürzeren Frist gekündigt wird, werden folgende Stornogebühren berechnet: Kündigung bis zu ...

... 7 Tage vor dem voraussichtlichen Erscheinungsdatum: 50% des Auftragswertes
... 3 Tage vor dem voraussichtlichen Erscheinungsdatum: 75% des Auftragswertes
... 0 Tage vor dem voraussichtlichen Erscheinungsdatum: 100% des Auftragswertes

Stornogebühren fallen auch dann zu 100% des Auftragswertes an, wenn die Kündigung nach dem voraussichtlichen Erscheinungsdatum erfolgt. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Eine Kündigung kann in dem Fall mit einer Frist von zwei Wochen erfolgen. Sofern gewünscht und möglich werden veröffentlichte Informationen und Werbemittel auch zu einem früheren Zeitpunkt von pixxdoor.de entfernt.

Darüber hinaus werden die Aufwände in Rechnung gestellt, die nach Auftragsbestätigung bereits zur Erstellung von Werbemitteln erbracht wurden.

Bei Laufzeitverträgen der Werbeform PixxLink plus Werbebanner und TexxLink plus Werbebanner verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern nicht von einer der Vertragsparteien spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Datenschutz

Alle personengebundenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Bad Schwalbach/ Wiesbaden.

Sonstiges

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder andere vergleichbare Störungen entbinden orangepointsolutons Ltd. von den eingegangenen Verpflichtungen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

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